Wohnratgeber

Das müssen Sie zur Legionellenuntersuchung wissen

Die Legionellenuntersuchung des Trinkwassers ist für Verwalter und Vermieter Pflicht. Die Erstuntersuchung muss bis zum 31. Dezember 2013 erfolgen. Betrifft das auch Wohnungseigentümer und Eigenheimbesitzer?





Die Legionellenuntersuchung betrifft Großanlagen

Bis zur Neuregelung der Trinkwasserverordnung 2011 waren für die Untersuchung des Trinkwassers auf schädliche Bakterien wie Legionellen die Versorger zuständig. Mit der Änderung der Verordnung sind jetzt auch Gebäudebesitzer oder -verwalter von Großanlagen zur gemeinsamen Warmwasserversorgung verpflichtet, das Wasser alle drei Jahre (bei öffentlichen Gebäuden jährlich) auf Legionellen untersuchen zu lassen. Dazu zählen unter anderem Mietshäuser mit mehreren Parteien und Eigentümergemeinschaften. Ein- und Zweifamilienhäuser fallen nicht unter die Verordnung. Dort ist es den Besitzern selbst überlassen, eine Untersuchung durchführen zu lassen.
Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die die Ursache für die Legionärskrankheit (eine schwere Lungenentzündung) sowie Infekte der Harnwege und grippeähnliche Erkrankungen sein können. Es reicht häufig eine geringe Keimzahl, um eine Erkrankungen auszulösen. Sie bilden sich schneller in Leitungen, in denen längere Zeit das Wasser steht. Steht eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus also längere Zeit leer, ist die Untersuchung besonders wichtig.

Wer ist für die Legionellenuntersuchung verantwortlich?

In Mehrparteienwohnhäusern ist entweder der Vermieter oder der Hausverwalter zuständig. Die müssen die Erstuntersuchung bis zum 31. Dezember 2013 durchführen lassen. Wer die Untersuchungspflicht ignoriert, riskiert Bußgelder. Sollten Mieter oder Wohnungseigentümer noch nicht über die Untersuchung informiert worden sein, empfiehlt sich aus eigenem Interesse eine Nachfrage bei Vermieter oder Verwalter. Die Kosten für die Untersuchung sind übrigens umschlagbar. Das bedeutet, sie können mit den Nebenkosten verrechnet werden. Den Einbau von einer oder mehr Entnahmestellen kann der Vermieter ebenfalls als Modernisierungskosten umlegen.

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