Staatliche Hilfe für Bausparer: Die Wohnungsbauprämie
Wohnratgeber

Staatliche Hilfe für Bausparer: Die Wohnungsbauprämie

Geld fürs Bauen von Vater Staat: Die Wohnungsbauprämie dient zur Förderung des Bausparens. Hier erfahren Sie, wie die Wohnungsbauprämie verwendet werden darf und wer in ihren Genuss kommen kann.

So kann die Förderung verwendet werden

Ziel der Wohnungsbauprämie ist grundsätzlich die Förderung von Wohneigentum: Sie soll den Bauherrn beim Bau oder beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zur finanziellen Unterstützung dienen. Dabei beschränkt sich die Verwendungsmöglichkeit der Prämie nicht nur allein auf den Bau oder Erwerb einer Immobilie: Sie kann auch zur Finanzierung von Renovierungsarbeiten in einer Bestandswohnung verwendet werden, auch dann, wenn der Mieter selbst diese nach Absprache mit dem Vermieter finanziert. Überhaupt ist es für den Vermieter von Vorteil, wenn er nach dem Erwerb einer Immobilie einen Bausparvertrag abschließt, um damit zukünftig anfallende Renovierungs- und Instandhaltungskosten finanzieren zu können. Die Einzahlung des Genossenschaftsanteils für die anschließende Anmietung einer Genossenschaftswohnung gehört auch zu den erlaubten Verwendungsweisen einer Wohnungsbauprämie. Diese Art der Förderung ist genauso wie eine Einzahlung auf den Bausparvertrag förderfähig. Unter schwaebisch-hall.de oder bei einem anderen Baufinanzierer im Netz finden Sie weiterführende Informationen zu diesem umfangreichen Thema.

Wer hat Anspruch – und in welcher Höhe?

Erste Voraussetzungen für den Erhalt einer Wohnungsbauprämie sind der Abschluss eines Bausparvertrags und ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 25.600 Euro – Kapitalerträge werden hierbei nicht angerechnet. Zudem beträgt das Mindestalter für einen Prämienanspruch 16 Jahre. 8,8 Prozent der förderfähigen Ausgaben werden bezuschusst, bis zu einer Höhe von 512 Euro. Bei Ehepaaren, die gemeinsam veranlagt sind, verdoppeln sich die Beträge – das gilt allerdings nicht für den geforderten Mindestsparbetrag von 50 Euro. Demzufolge beträgt die Wohnungsbauprämie für maximal 45,06 Euro für Singles beziehungsweise 90,12 Euro für Ehepaare. Sollte allerdings der abgeschlossene Bausparvertrag zu einer vermögenswirksamen Leistung gehören, wird keine Wohnungsbauprämie gezahlt. Man kann allerdings beide Förderungen für jeweils einen getrennten Bausparvertrag für sich beanspruchen: Dabei reicht der Bausparer den Antrag für die Wohnungsbauprämie über seine Bausparkasse ein. Das Finanzamt wird dann die Prämie aufs Bausparkonto überweisen.

Bild: Fotolia, 35625548, Udo Kroener

 

 

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